Stellplatz vermieten und Steuern: So machst du es richtig
Dein Stellplatz steht leer, dein Kellerabteil ist halb voll Luft – und beides kann jeden Monat Geld verdienen. Die Steuerfrage ist dabei einfacher, als die meisten denken.
Einnahmen
Miete abzüglich 3 % Nestly-Gebühr
Steuerart
Anlage V oder § 22 Nr. 3 EStG
Nachweis
Automatische Abrechnung je Buchung
1. Welche Einkunftsart gilt für dich?
Entscheidend ist, was du vermietest. Ein Stellplatz, eine Garage oder ein Kellerabteil ist unbeweglich und fällt damit unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V der Steuererklärung). Eine Dachbox oder ein Anhänger ist beweglich – hier greifen in der Regel sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (Anlage SO).
2. Die 256-Euro-Freigrenze für Dachbox und Anhänger
Bei sonstigen Einkünften bleibt dein Gewinn steuerfrei, solange er im Kalenderjahr unter 256 Euro liegt. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Ab 256 Euro ist der komplette Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber. Für Stellplätze und Kellerabteile gilt diese Grenze nicht; dort zählt jeder Euro Überschuss.
3. Umsatzsteuer: meistens kein Thema
Kurzfristige Stellplatzvermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. In der Praxis nutzen private Vermieter:innen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Bleibt dein Gesamtumsatz unter den gesetzlichen Grenzen, weist du keine Umsatzsteuer aus und musst keine Voranmeldung abgeben. Erst wenn du mehrere Plätze gewerblich vermietest, wird es komplexer.
4. Was du absetzen kannst
- Anteilige Grundsteuer und Hausgeld für Garage oder Kellerabteil
- Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung, Torantrieb, Beleuchtung
- Abschreibung (AfA) auf Garage, Dachbox oder Anhänger
- Versicherungsanteil, der auf das vermietete Objekt entfällt
- Plattformgebühr von 3 % je Buchung und Zahlungsgebühren
5. Rechenbeispiel: Stellplatz in München
| Monatsmiete Stellplatz | 120,00 € |
| Einnahmen pro Jahr | 1.440,00 € |
| abzüglich 3 % Nestly-Gebühr | − 43,20 € |
| abzüglich Werbungskosten (Beispiel) | − 260,00 € |
| Steuerpflichtiger Überschuss | 1.136,80 € |
Beispielrechnung zur Orientierung. Wie viel Steuer daraus wird, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
6. So hilft dir Nestly bei der Buchhaltung
Zu jeder abgeschlossenen Buchung erstellt Nestly automatisch eine Abrechnung mit Zeitraum, Bruttobetrag, Plattformgebühr und Auszahlungsbetrag. In deinem Bereich Einnahmen & Rechnungen siehst du deine Jahressumme und kannst alles als CSV für Steuerberatung oder Finanzamt exportieren.
Häufige Fragen
Muss ich Einnahmen aus der Stellplatzvermietung versteuern?
Ja. Dauerhafte Vermietung eines Stellplatzes zählt in der Regel zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V). Kurzzeitige Vermietung von beweglichen Sachen wie Dachbox oder Anhänger fällt meist unter sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.
Gibt es eine Freigrenze?
Für sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG, z. B. Dachbox oder Anhänger) gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Für Vermietung und Verpachtung gibt es diese Freigrenze nicht.
Fällt Umsatzsteuer an?
Die kurzfristige Vermietung von Stellplätzen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du darauf verzichten, solange dein Gesamtumsatz die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet – dann weist du keine Umsatzsteuer aus.
Was kann ich absetzen?
Anteilige Kosten, die mit der Vermietung zusammenhängen: Grundsteuer, Hausgeld- bzw. Garagenanteil, Instandhaltung, Reinigung, Versicherung, Abschreibung sowie Plattformgebühren.
Welche Nachweise braucht das Finanzamt?
Eine nachvollziehbare Aufstellung aller Einnahmen und Kosten. Nestly erstellt dir zu jeder Buchung automatisch eine Abrechnung und du kannst deine Einnahmen jederzeit als CSV exportieren.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Einnahmen oder mehreren Objekten solltest du deinen Fall mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprechen.
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